Erbrecht und Immobilienkaufrecht
Beratung und Gestaltung von Übergabeverträgen im Wege der Schenkung und der vorweggenommenen Erbfolge sowie von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge), Vollmachten mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen. Beratung und Vertretung bei Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzungen und in Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanglegenheiten. Testamentsvollstreckung. Überprüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen.
Unser Rechtsanwalt: